Zahnzusatzversicherung

Bei Zahnersatz oder besonderen Behandlungen bleibt oft ein eigener Anteil. Eine Zahnzusatzversicherung kann vereinbarte Teile dieser Kosten übernehmen und die Leistungen der Krankenversicherung ergänzen.

Welche Behandlungen zählen

Kronen, Brücken und andere Formen von Zahnersatz sind häufig der wichtigste Bereich. Manche Tarife beziehen auch hochwertige Füllungen, professionelle Reinigung oder kieferorthopädische Maßnahmen ein. Für Kinder kann die Kieferorthopädie besonders relevant sein. Prüfen Sie jede Leistung einzeln, statt vom Namen des Tarifs auf eine vollständige Erstattung zu schließen.

Worauf sich eine Erstattung bezieht

Die gesetzliche Krankenversicherung kann einen Teil bestimmter Behandlungen tragen. Der Zusatzvertrag kann sich auf die Gesamtrechnung oder auf den verbleibenden Eigenanteil beziehen. Das verändert die tatsächliche Zahlung. Auch die gewählte Versorgung und der angesetzte Abrechnungsrahmen spielen eine Rolle. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan anhand Ihrer Bedingungen erklären.

Grenzen zu Beginn kennen

Wartezeiten, anfangs begrenzte Leistungen und bereits angeratene Behandlungen können wichtig sein. Beantworten Sie Gesundheitsfragen zum Zahnstatus vollständig. Vergleichen Sie nicht nur die beworbene Erstattung, sondern auch Ausschlüsse und die Regel für mehrere Behandlungen in kurzer Zeit. So erkennen Sie, welche Kosten Sie weiterhin selbst tragen.

Für wen

  • Gesetzlich Versicherte mit Eigenanteilen beim Zahnarzt
  • Familien mit möglichem Bedarf an Kieferorthopädie

Wichtig zu wissen

  • Erstattungsbasis genau prüfen
  • Bereits geplante Behandlungen vor Abschluss ansprechen

Beratung und Vergleich

Wir besprechen Ihren Bedarf und vergleichen passende Leistungen.

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