Hausratversicherung

Ihre Einrichtung und persönlichen Sachen können durch einen Brand, einen Rohrbruch oder einen Einbruch auf einmal verloren gehen. Die Hausratversicherung ersetzt versicherte Schäden an beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung.

Was zum Hausrat gehört

Möbel, Kleidung, Geräte und Vorräte zählen typischerweise zum Hausrat. Nach einem Einbruch können gestohlene Dinge und beschädigte Einrichtung betroffen sein. Auch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel gehören zu den üblichen versicherten Gefahren. Welche Schäden außerhalb der Wohnung oder an besonderen Wertsachen gelten, steht im jeweiligen Vertrag.

Wenn eine Wohnung neu eingerichtet werden muss

Ein Brand kann nicht nur einzelne Gegenstände zerstören, sondern fast die gesamte Einrichtung. Dann zählt, was ein Ersatz der Sachen tatsächlich kosten würde. Ist die Versicherungssumme deutlich zu niedrig, kann die Entschädigung gekürzt werden. Erfassen Sie deshalb den Hausrat realistisch und aktualisieren Sie die Angaben nach größeren Anschaffungen.

Zusätzliche Naturgefahren prüfen

Überschwemmung und andere Elementarschäden sind nicht automatisch Teil jeder Hausratpolice. Prüfen Sie, welche Gefahren an Ihrem Wohnort relevant sind und ob Sie den Zusatzschutz möchten. Achten Sie auf Grenzen bei Wertsachen, Selbstbeteiligung und Anforderungen an die Sicherung der Wohnung. Fotos und Kaufbelege wichtiger Gegenstände erleichtern später die Schadenmeldung.

Für wen

  • Mieter mit eigener Einrichtung
  • Eigentümer mit Hausrat in der selbst genutzten Wohnung

Wichtig zu wissen

  • Hausrat und Gebäude getrennt versichern
  • Versicherungssumme an den tatsächlichen Bestand anpassen

Beratung und Vergleich

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