Geschäftsinhaltversicherung
Nach einem Einbruch oder Brand kann ein Betrieb Möbel, Waren und Vorräte verlieren. Die Geschäftsinhaltversicherung schützt bewegliche Sachen in den versicherten Betriebsräumen gegen vereinbarte Gefahren.
Was in den Räumen versichert wird
Büromöbel, Maschinen kleineren Umfangs, Waren und Dekoration können zum Geschäftsinhalt gehören. Nach einem Einbruch sind vielleicht Geräte gestohlen und Türen beschädigt. Ein Leitungswasserschaden kann Vorräte oder die Einrichtung unbrauchbar machen. Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind typische Gefahren, deren genaue Deckung im Vertrag steht.
Wem der Schutz hilft
Ein Büro, Ladengeschäft oder handwerklicher Betrieb braucht Ersatz, wenn die eigene Ausstattung ausfällt. Auch Freiberufler können teure Einrichtung und Arbeitsmittel besitzen. Entscheidend ist, was sich regelmäßig in den gemeldeten Räumen befindet. Besonders hochwertige oder ungewöhnliche Gegenstände sollten einzeln erfasst werden, statt sie stillschweigend zum normalen Inhalt zu rechnen.
Bestand und Betriebsfolgen unterscheiden
Ermitteln Sie den Wert von Einrichtung, Waren und Vorräten realistisch. Saisonale Schwankungen und neue Anschaffungen können die Summe verändern. Prüfen Sie auch Sicherungsvorgaben und Grenzen für Sachen außerhalb der Räume. Der Ersatz beschädigter Gegenstände deckt nicht automatisch entgangenen Umsatz während einer Betriebspause; dafür kann ein eigener Baustein nötig sein.
Für wen
- Büros und Ladengeschäfte
- Betriebe mit Waren oder Vorräten
Wichtig zu wissen
- Besondere Wertsachen einzeln nennen
- Betriebsunterbrechung getrennt prüfen
Beratung und Vergleich
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