Bauleistungsversicherung
Während eines Neubaus oder Umbaus können bereits erbrachte Arbeiten beschädigt werden. Eine Bauleistungsversicherung schützt vereinbarte Bauleistungen und Materialien vor bestimmten unvorhergesehenen Schäden.
Schäden auf der Baustelle
Sturm, Regen oder Frost beschädigen Teile des unfertigen Bauwerks. Vandalismus zerstört bereits eingebaute Elemente. Ein Bauarbeiter verursacht durch ein Missgeschick einen Schaden an der Bauleistung. Auch entwendetes Material kann relevant sein, wenn Diebstahl unter den vereinbarten Voraussetzungen eingeschlossen ist.
Wer ein Bauvorhaben trägt
Bauherren, Bauträger und Bauunternehmen investieren schon vor der Fertigstellung in Material und Arbeit. Geht etwas kaputt, muss erneut gebaut oder beschafft werden. Der Vertrag sollte klären, wessen Leistungen und Sachen versichert sind. Gerade bei mehreren beteiligten Firmen darf die Zuordnung im Schadenfall nicht erst nach dem Vorfall offen sein.
Bauzeit und Ausschlüsse abstimmen
Beschreiben Sie Neubau, Umbau und voraussichtlichen Ablauf richtig. Prüfen Sie, ob gelagerte Materialien, bereits eingebaute Teile und Arbeiten von Subunternehmen erfasst sind. Nicht jeder Diebstahl oder Wetterschaden fällt unter denselben Schutz. Mit der Fertigstellung verändert sich das Risiko; dann ist für das Gebäude ein anderer Versicherungsschutz maßgeblich.
Für wen
- Bauherren und Bauträger
- Bauunternehmen mit laufenden Projekten
Wichtig zu wissen
- Mitversicherte Beteiligte festlegen
- Diebstahl von Baumaterial gezielt prüfen
Beratung und Vergleich
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