Der Rabattschutz ist eine relativ neu eingeführte, ergänzende Klausel in Kfz-Versicherungen. Der Rabattschutz bewahrt davor, bei einem Haftpflichtschaden oder auch Kaskoschaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft zu werden. Entscheidet man sich für diesen zusätzlichen Schutz, gilt es jedoch dessen Besonderheiten zu beachten und auch in Kauf zu nehmen. Außerdem darf der Rabattschutz keinesfalls mit dem sogenannten Rabattretter verwechselt werden.
Auf den ersten Blick eine tolle Idee
Gerade auf den ersten Blick ist der Rabattschutz tatsächlich eine sehr sinnvolle Ergänzung der Kfz-Versicherung. Verursacht der Versicherungsnehmer einen Vollkasko-Schaden oder kommt es zu einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem die Haftpflichtversicherung zahlen muss, tritt der Rabattschutz in Wirkung. Normalerweise bedeuten solche Vorfälle eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Kommt es nun zu einem Unfall, bezahlt die Versicherungsgesellschaft, doch es wird keine Abstufung vorgenommen. Auch in den folgenden Jahren gewinnt der Versicherungsnehmer ganz normal weitere, bessere Schadensklassen hinzu, als ob nichts gewesen wäre. Doch auch hier liegt die Besonderheit im Detail.
Wenn die Gesellschaft gewechselt wird, folgt die Überraschung
Natürlich gibt es eine Einschränkung. Von daher ist der Gebrauch des Rabattschutzes nicht nur eine Rechenaufgabe, sondern auch eine persönliche Einstellungssache. Das Problem ist nämlich der Gesellschaftswechsel. Vielleicht noch im selben Jahr oder aber auch zwei, drei Jahre später erhält der Versicherungsnehmer ein günstigeres Versicherungsangebot und will wechseln. Oder, was noch viel häufiger passiert, das Fahrzeug wird verkauft und es kommt zur Anschaffung eines neuen Automobils. Nicht selten geht damit auch ein Versicherungsgesellschaftswech
Der Rabattschutz gilt nur innerhalb der Versicherungsgesellschaft
Zwar wird man in der Gesellschaft, bei der man den Rabattschutz in Anspruch genommen hatte, genauso von Jahr zu Jahr besser eingestuft, als ob nicht passiert wäre. Allerdings gilt dies nur versicherungsintern. Für andere Gesellschaften ist beim Wechsel durchaus eine Abstufung ersichtlich, denn prinzipiell wurde diese auch durchgeführt. Nur dass sie aufgrund des Rabattschutzes nicht angewandt wurde. Das ändert sich nun aber beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft. Es liegt also klar auf der Hand, dass die Versicherer diesen Rabattschutz auch zu ihrem eigenen Vorteil eingeführt haben, schließlich bindet er Kunden an die Gesellschaft. Bei einem angestrebten Wechsel gilt es also wirklich kühl zu rechnen, ob ein Wechsel dann tatsächlich immer noch lohnend erscheint.
Unterschiede bei den Bedingungen zum Rabattschutz auch zwischen den einzelnen Versicherern
Die Handhabung des Rabattschutzes wird von den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gestaltet. Einige erlauben bis zu drei selbst verschuldete Haftpflicht- und Kaskoschäden, bevor es auch zu einer internen Abstufung kommt, andere Versicherer wieder begrenzen den Rabattschutz, der beansprucht werden kann, auf einmal jährlich. Zwar haben die meisten Auto-Versicherungen diesen zusätzlichen Schutz im Angebot, allerdings auch nicht alle. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise im Schadensfall und zum Überprüfen, ob Rabattschutz überhaupt möglich ist, sollte diese Information vorab von der Gesellschaft eingeholt werden. Die Kosten für diesen Rabattschutz können bis zu 10 Prozent der Kfz-Versicherungsprämie betragen. Außerdem gilt es zu erfahren, ab welcher SF der Rabattschutz integriert werden kann. Die meisten Versicherer verlangen dafür mindestens SF4.
Rabattschutz nicht mit Rabattretter verwechseln!
Auf keinen Fall darf der Rabattschutz mit dem Rabattretter verwechselt werden. Der Rabattretter ist als eine Art Bonus zu verstehen, wenn man bei einigen Gesellschaften SF25, also 25 schadensfreie Jahre, erreicht hat. Kommt es ab diesem Zeitpunkt zu einem Unfall, kann eine Abstufung so weit nach unten erfolgen, dass sich die zu entrichtende Versicherungsprämie entsprechend erhöht. Mit dem Rabattretter wird man zwar runtergestuft, allerdings bleibt man in derselben Prämienklasse, denn über mehrere Jahre hinweg bewegt man sich in einer solch niedrigen SF-Klasse innerhalb derselben Prämienklasse. Und der Rabattretter stellt sicher, dass die Anstufung auf jeden Fall innerhalb der Prämien- und Rabattklasse bestehen bleibt. Den Abschluss und vor allem die Inanspruchnahme des Rabattschutzes hingegen gilt es wirklich individuell und nach klaren Vergleichsrechnungen – auch für den „was wäre wenn“-Fall – zu entscheiden.
Deshalb unser Rat: Einfach unfallfrei fahren
Bastian