Beim Umgang mit dem Pferd kann so einiges passieren. Damit der Traum vom eigenen Pferd nicht irgendwann zum Albtraum wird, benötigt der Pferdebesitzer zwingend eine Pferdehaftpflicht Versicherung. Denn der Pferdehalter ist für Schäden, die sein Pferd verursacht, in voller Höhe schadenersatzpflichtig. Unabhängig davon, ob er eine Schuld oder Mitschuld an dem Vorfall trägt. Die Pferdehaftpflicht tritt in den folgenden Schadensfällen für den Versicherungsnehmer ein:
Personenschäden
Wenn das Pferd einen fremden Menschen verletzt oder gar tötet, kommen enorme Schadenersatzforderungen auf den Tierhalter zu.
Sachschäden
Auch Beschädigungen am Eigentum anderer Menschen können ganz schön teuer werden. Zum Beispiel, wenn das Pferd einen Autounfall verursacht oder gegen ein Fahrzeug tritt. Verletzt Ihr Pferd beim Ausritt das Tier eines Mitreiters, oder keilt nach einem Hund aus, kommt die Pferdehaftpflicht für die Kosten auf.
Vermögensschäden
Das sind Schäden, die nicht direkt durch das Ereignis, sondern im Zusammenhang mit diesem entstehen. Muss der Geschädigte einen Mietwagen nehmen oder entsteht einem Selbstständigen Verdienstausfall infolge eines Pferdetritts, zahlt die Versicherung.
Fremdreiterrisiko
Bei den meisten Gesellschaften ist das Fremdreiterrisiko mitversichert. Die Versicherung haftet für durch Ihr Pferd verursachte Schäden, während es von einem Freund geritten, geführt oder gepflegt wird. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz für die Reitbeteiligung selbst.
Einige Risiken sind nicht automatisch in der Pferdehaftpflicht enthalten. Diese müssen bei Bedarf zusätzlich mitversichert werden.
Bastian