Betriebshaftpflicht

Es ist der Alptraum eines jeden Hausbesitzers: Der langersehnte Handwerker findet endlich Zeit, eine dringende Reparatur im Haus zu erledigen. Doch eine kleine Unachtsamkeit sorgt dafür, dass er über den Eimer mit Farbe stolpert, dessen dunkle Farbe sich nun über den teuren Nerz der werten Gattin verteilt als wollte er den teuren Pelz für den Rest seines Lebens schützen.

Nur Tage später steht der nächste Handwerker vor der Haustür – und beschädigt mit seiner langen Leiter das Dach der Veranda und schlägt auch noch gleich zwei Fenster im ersten Stock ein. Kein Wunder, dass man solche Helfer als stolzer Hausbesitzer nicht braucht – doch wer bezahlt die Schäden? Bestenfalls hat der Handwerker eineBetriebshaftpflicht abgeschlossen, die ihn vor weiterem Ungemach schützt und den entstandenen Schaden übernimmt.


 

 


Denn eine Betriebshaftpflicht ist unabdingbar für jeden Betrieb. Sie deckt Schäden, die ein Dritter dem Betrieb gegenüber geltend macht und die bei der Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Dabei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handeln. Doch auch der Kunde, der sich im Büro des Versicherungsmaklers durch einen Sturz schwer verletzt, kann aus einerBetriebshaftpflicht ein Schmerzensgeld erhalten. Damit ist die Betriebshaftpflichtdie wichtigste Versicherung eines Betriebs.

Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt sie berechtigte Forderungen der geschädigten Person und stellt den Versicherungsnehmer von diesen Schäden frei. Gleichzeitig wehrt die Betriebshaftpflicht unberechtigte Forderungen ab, dabei kann man sogar gerichtlich vorgehen und einen Anwalt einschalten.


Wie bei jeder Versicherung gilt auch bei der Betriebshaftpflicht: Ein Vergleich ist nötig, bevor man sich für eine Gesellschaft entscheidet. Im Umkreis von Wiesbaden, Mainz, Taunusstein, Heidenrod und Bad Schwalbach stehen wir Ihnen dazu gerne persönlich zur Verfügung. Mit einem sorgfältigen Vergleich stellen wir sicher, dass die Gesellschaft perfekt zu Ihren Wünschen passt und dass der Tarif kostengünstig für Sie bleibt – damit Ihre Betriebshaftpflicht trotz ihrer Bedeutsamkeit nicht unnötig teuer wird.

Denn eine Betriebshaftpflicht ist unabdingbar für jeden Betrieb. Sie deckt Schäden, die ein Dritter dem Betrieb gegenüber geltend macht und die bei der Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Dabei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handeln. Doch auch der Kunde, der sich im Büro des Versicherungsmaklers durch einen Sturz schwer verletzt, kann aus einerBetriebshaftpflicht ein Schmerzensgeld erhalten. Damit ist die Betriebshaftpflichtdie wichtigste Versicherung eines Betriebs.

Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt sie berechtigte Forderungen der geschädigten Person und stellt den Versicherungsnehmer von diesen Schäden frei. Gleichzeitig wehrt die Betriebshaftpflicht unberechtigte Forderungen ab, dabei kann man sogar gerichtlich vorgehen und einen Anwalt einschalten.

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