Kfz-Versicherung
Zahlt Sie?
Bezahlt die Versicherung in Ihrem KFZ Tarif alle Schäden?
Leider zahlt eine KFZ-Versicherung nicht immer alle Schäden in voller Höhe. Es gibt zwar eine gesetzliche Mindestdeckung, diese ist bei Personenschäden jedoch schnell ausgereizt. Deshalb ist es sinnvoll, eine entsprechende Höherversicherung abzuschließen. Hierbei kommt es im Regelfall zu einer Erhöhung der Prämie um wenige Euro. Die Höherversicherung kann den Versicherungsnehmer aber ungemein beruhigen. Diese marginale Erhöhung fangen wir ganz einfach über die Auswahl einer günstigen KFZ-Versicherung auf.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist die Haftpflicht nicht zuständig - hierfür gibt es die Kaskoversicherung.
Teilkasko oder Vollkasko?
In der Teilkasko sind folgende Schäden versichert: Hagel, Sturm, Glasbruch, Brandschäden, Wildunfälle und Entwendung des Fahrzeugs durch Dritte (Diebstahl).
Für die Entscheidung, ob Teil- oder Vollkasko die richtige KFZ-Versicherung für das Fahrzeug ist, sollten Sie besonders das Alter des Fahrzeugs bedenken.
Bei Neufahrzeugen oder teuren KFZ ist in jedem Fall die Vollkasko zu empfehlen. Diese übernimmt auch vom Fahrer selbst verschuldete Schäden. Wissenswert ist auch, dass hiermit ebenfalls Schäden durch Vandalismus abgedeckt sind: Zerkratzt Ihnen also jemand aus lauter Neid den Lack des schönen neuen Wagens, müssen Sie diesen Schaden nicht selbst bezahlen.
Fahrzeuge, die älter als 3 aber jünger als etwa 8 Jahre sind, werden sinnvoll in der Teilkasko versichert. Hier ist die Versicherungsprämie wesentlich günstiger als in der Vollkasko. Beide zahlen jedoch nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens: Sie sparen also bares Geld. Ebenfalls Geld sparen können Sie durch eine entsprechende Selbstbeteiligung, die es für beide Versicherungsformen gibt. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen Sie.
Dauer des Vertrags und Kündigung
In der Regel wird eine KFZ-Versicherung immer für ein ganzes Jahr abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch um diese Zeitspanne, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Je nach Gesellschaft muss drei Monate oder 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden.
Sonderkündigungsrecht besteht bei angekündigter Prämienerhöhung, Einstufung in eine teurere Typenklasse, Eintreten eines Schadenfalls oder Anschaffung eines Neufahrzeugs, etc.
Verwirrt vom Angebot?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Nicht alles, was in der KFZ-Versicherung versichert werden kann, wird auch benötigt.